banner
Nachrichtenzentrum
Umfangreiche Vertriebs- und Produktionskompetenz

Stellen Sie den Rekord auf, was die Stabilität der Betonpumpe betrifft

Aug 12, 2023

Zum Herausgeber:

Bezüglich der Geschichte „Plötzliche Schichten des Betonpumpenwagens verletzen die Arbeiter“, ENR 9/05, S. 18, über die gegen Roy Rock LLC vorgeschlagene OSHA-Strafe, fanden wir es merkwürdig, dass in der Geschichte der ASME B30.27-Sicherheitsstandard für Materialplatzierungssysteme nicht erwähnt wurde, sondern nur die Bulletins des American Concrete Pumping Institute. Der Richter der OSHA-Überprüfungskommission erwähnt beides, liest oder interpretiert sie jedoch falsch und hält sich bei seiner Entscheidung leider nicht an den ASME-Standard.

Der Sinn und Zweck des Abschnitts „Verantwortlichkeiten“ des ASME-Standards besteht darin, die Personen, die über die Informationen und die Kontrolle vor Ort verfügen, dazu zu bewegen, ihren Teil zur Vermeidung von Unfällen beizutragen.

Im Fall von Roy Rock war die Pumpe an einer Stelle positioniert, die dazu führte, dass die volle Kraft des Auslegers auf eine versteckte Wasserleitung mit hinterfülltem dichten Zuschlagstoff wirkte. Das Rohr und das umgebende Erdreich konnten der Kraft des Auslegers nicht standhalten und sanken in eine neue Position, wodurch der Ausleger plötzlich absinkte. Die daraus resultierende unebene Position des Auslegers führte dazu, dass der Ausleger bergab schwenkte und der daran befestigte Schlauch einen Arbeiter traf und ihn bewusstlos machte. Er erholte sich.

Der Betonunternehmer des Projekts, Roy Rock, war Eigentümer, Benutzer und Gussleiter der Pumpe. Aber auch der Bauleiter (der Generalunternehmer) trägt gemäß der Norm die entscheidende Verantwortung für die Standortbedingungen.

In den vom OSHA-Richter zitierten ACPA-Bulletins heißt es eindeutig, dass der Bediener bei seiner Ankunft auf der Baustelle „sich immer beim Auftragnehmer melden sollte. Sprechen Sie mit dem Superintendenten oder Vorarbeiter darüber, wo er sicher aufstellen kann. Der Auftragnehmer muss einen sicheren Satz bereitstellen.“ - in einem Bereich, in dem der Boden die Ausleger tragen kann und in dem es keine Hohlräume, Rohre oder andere versteckte Gefahren gibt. In diesem Fall hat der Generalunternehmer seinen Auftrag nicht erfüllt.

Es wird auch nicht erwartet, dass die Bediener vor Ort Berechnungen durchführen. Der Boden hat viele unterschiedliche Tragfähigkeiten und alle LKW-Aufbaukran üben eine unterschiedliche Kraft auf den Boden aus. Die Quintessenz, so das Bulletin, lautet: „Je größer die auf den Boden einwirkende Kraft, desto größer“ muss die Fläche mit losem Material sein, die zur Unterstützung der Ausrüstung benötigt wird.

Bei dem Projekt, bei dem sich der Unfall ereignete, scheiterten mehr als ein Unternehmen, angefangen beim Generalunternehmer, der den Standort für die Pumpe auswählt, da nur der Generalunternehmer weiß, wo es weiteren Verkehr, andere Aktivitäten und vergrabene Gegenstände geben wird. Der Pumpenbenutzer und Gussleiter Roy Rock bereitete den Generalunternehmer nicht auf die erforderlichen Anforderungen vor und überprüfte auch nicht, ob der ausgewählte Standort angemessen war.

Roy Rock befolgte jedoch die Anweisungen im ACPA-Sicherheitsbulletin. Der Auftragnehmer führte die Arbeitgeber von Roy Rock gezielt zum Aufstellort, hob die Ausleger an, achtete darauf, dass sie nicht sanken, und soweit Roy Rock wusste, war alles in Ordnung. Nach unserer Lektüre der Entscheidung des Richters, die Strafe gegen Roy Rock aufrechtzuerhalten, gab keines der Unternehmen, die den Standort des vergrabenen Rohrs kannten, die Informationen an Roy Rock weiter.

Es ist besorgniserregend, dass die OSHA den ASME B30-Sicherheitsstandard nicht als „Regel“ bei der Fehlerermittlung akzeptiert. Aber das ACPA-Bulletin bringt das Dilemma des Betreibers auf den Punkt: „Wenn ein Bediener nicht über Röntgensicht verfügt, kann er nicht erkennen, ob er über einem verborgenen Hohlraum baut.“ Die Bediener haben keinen Röntgenblick und nur die Bauleitung könnte ihm zeigen, wo die vergrabenen Hohlräume verborgen sind.

Robert EdwardsEhemaliges Mitglied des Vorsitzenden des ASME B30-AusschussesAmerican Concrete Pumping AssociationMinneapolis, Minnesota.

Christi CollinsGeschäftsführender DirektorAmerican Concrete Pumping AssociationLewis Center, Ohio

Robert Edwards American Concrete Pumping Association Christi Collins American Concrete Pumping Association